ADN-Meldepflicht

Die flämische Regierung hat am 5. Februar ihre endgültige Genehmigung für die Einführung der digitalen Meldepflicht für Schiffe, die Gefahrgut transportieren, erteilt. Dies bedeutet, dass ab 1. März 2021 Binnenschifffahrtunternehmen, die Gefahrgut transportieren, auf allen flämischen Wasserstraßen verpflichtet sind, ihre Reise- und Ladungsdaten digital an De Vlaamse Waterweg nv zu melden. Bis 31. August 2021 gilt eine Toleranzfrist. In dieser Zeit wird ein Verstoß gegen die digitale Meldepflicht noch nicht geahndet. So bekommt jedes Binnenschifffahrtunternehmen die nötige Zeit, um sich an die neue Situation anzupassen. Nutzen Sie diese Zeit zur Anschaffung digitaler Meldesoftware, falls Sie diese noch nicht an Bord haben. 

Warum muss ich meine Daten digital melden?

Aus Sicherheitsgründen ist das Melden an die Behörden essentiell, wenn ein ADN-Transport sich den Zuständigkeitsgrenzen der Region Flandern nähert oder eine Fahrt von einem Liegeplatz in der Region Flandern aus antritt. Die Informationen und die Daten über Art und Menge, Ursprung und Zielort des Gefahrguts und der befolgten Route sind schließlich wichtig im Falle eines etwaigen Unfalls auf oder neben der Wasserstraße.   Wenn diese Informationen zur Verfügung stehen, können sie von den Hilfsdiensten abgerufen werden. Der zuständige Wasserstraßenverwalter kann ebenfalls Maßnahmen ergreifen, um den Transport von Gefahrgut so sicher wie möglich verlaufen zu lassen, insbesondere, wenn der Transport Kunstbauten passiert und beim Be- und Entladen von Gefahrgut.

Wer muss digital melden?

Jedes Binnenschifffahrtunternehmen eines Fahrzeugs, das Gefahrgut über Binnengewässer transportiert, ist verpflichtet, seine Daten digital zu melden.  

Die digitale Meldepflicht gilt in folgenden Fällen nicht für den Transport von Gefahrgut:

  • Transport durch Fahrzeuge oder Wagen, die Eigentum der Streitkräfte sind oder in deren Zuständigkeit fallen
  • Transport durch Seeschiffe, die über zu Binnengewässern gehörige Meereswasserstraßen fahren
  • Transport durch Fähren, die ausschließlich ein Binnengewässer oder einen Hafen überqueren
  • Transporte, die vollständig innerhalb der Grenzen eines abgeschlossenen Gebiets stattfinden

Wann muss ich digital melden?

  • bevor das Fahrzeug in die Region Flandern hineinfährt
  • bevor das Fahrzeug seinen Liege- oder Anlegeplatz in der Region Flandern verlässt 

Ab wann muss ich meine Daten digital melden?

Die Verpflichtung für die digitale Meldung für Schiffe, die Gefahrgut transportieren, gilt ab 1. März 2021. 

Aufgrund dieser schnellen Inkrafttretung und um jedem die Zeit zu geben, sich an diese digitale Meldepflicht anzupassen, gilt eine Toleranzfrist. 
Das bedeutet, dass die digitale Meldung zwischen 1. März 2021 und 31. August 2021 obligatorisch ist, aber Binnenschifffahrtsunternehmen bei Feststellung einer Übertretung vorübergehend nicht bestraft werden. Sie werden jedoch zur sofortigen Ausführung der obligatorischen Meldung angemahnt. 

Wie muss ich digital melden?

  • Die digitale Meldung muss gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1744 der Kommission vom 17. September 2019 über die technischen Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt und Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 164/2010 erfolgen.
  • Für die Erstellung und Weiterleitung der Meldung können Sie vorhandene Meldesoftware verwenden. Weitere Informationen über Softwarepakete finden Sie auf: www.eriba-platform.be 
  • Das digitale Melden hat den großen Vorteil, dass die Meldung automatisch bei der Wasserstraßenbehörde ankommt, wenn Sie auf einer Route nach oder durch Flandern fahren.

Welche Daten muss ich melden?

1. Zeitpunkt des Einfahrens und Verlassens der Region Flandern
2. Name des Fahrzeugs und bei Kombination die Namen aller Schiffe der Kombination
3. die individuelle europäische Schifffahrtsidentifikationsnummer, die IMO-Nummer für Seeschiffe und bei Kombination die individuelle europäische Schifffahrtsidentifikationsnummer und die IMO-Nummer aller Schiffe der Kombination
4. die Art des Fahrzeugs oder der Kombination und bei Kombination die Art des Fahrzeugs aller Schiffe (siehe untenstehende Liste)
5. das Ladevermögen des Fahrzeugs und bei Kombination das Ladevermögen aller Schiffe der Kombination 
6. die Länge und Breite des Fahrzeugs und bei Kombination die Länge und Breite der Kombination aller Schiffe
7. die folgenden Daten über das Gefahrgut:
a) UN-Nummer oder Nummern des Gefahrguts
b) Klasse, Klassifikationscode und eventuell Verpackungsgruppe des Gefahrguts
c) Gesamtmenge der Gefahrengüter, auf die sich die Daten beziehen
d) Anzahl der blauen Lichter oder Kegel
8. Anzahl der Container an Bord nach Größe und Beladungszustand, beladen oder unbeladen, am jeweiligen Platz der Container gemäß dem Stauplan und Containertyp
9. Containernummer der Container mit Gefahrgut
10. Anzahl der Personen an Bord
11. Tiefgang
12. Standort der Abfahrt oder des Ladeplatzes
13. Standort des Ziels oder Entladeplatzes
14. Route anhand von Routepunkten

Wenn sich diese Daten während der Fahrt in der Region Flandern ändern, muss das Binnenschifffahrtsunternehmen dies sofort auf dieselbe Weise, das heißt über eine digitale Meldung, an De Vlaamse Waterweg nv bekanntgeben.

 Wenn das Fahrzeug seine Fahrt in der Region Flandern für mehr als zwei Stunden unterbricht, hat das Binnenschifffahrtsunternehmen den Beginn und das Ende dieser Unterbrechung unverzüglich auf dieselbe Weise (also digital) an De Vlaamse Waterweg nv zu melden.

 
 
Read more...